Fiktionsbescheinigung

Als „Fiktion“ bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Mit einem Zaubersatz
aus dem zweitheiligsten Buch
erschafft ein Mensch ein Wesen.
Mit vier magischen Ziffern
aus den vollmächtigen Schriften
erstellt der Mensch dem Wesen
einen neuen Namen.
Durch das schwarze Adlersiegel
auf grünem, dreifaltigem Papier
erlangt das Wesen ein Leben.
Das lebende Wesen mit einem Namen
unterschreibt neben seinem Antlitz
und damit endet seine Neugeburt.
Und der Mensch ahnt nicht,
dass das Wesen immer schon
ein Mensch gewesen ist.